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Behandlungsbeginn: Man unterscheidet zwei Behandlungsarten, die vom Zahnstatus/ Zahnwechsel bestimmt werden. Zum einen gibt es die sogenannte Frühbehandlung, die ab dem vollendeten vierten Lebensjahr durchgeführt werden darf (bei Kreuzbissen, extremen Vorbissen oder Rücklagen des Unterkiefers, offenen Bissen). Ziel dieser Frühbehandlung ist es, die Fehlstellungen frühzeitig zu beseitigen, so dass diese sich nicht im späteren bleibenden Gebiss manifestieren, das Kieferwachstum behindern und zu massiven Fehlfunktionen und Problemen/Schmerzen führen. Mit einfachen Maßnahmen wie Mundvorhofplatten, spielerischen Muskelübungen oder herausnehmbaren Zahnspangen kann in diesen Fällen viel erreicht und später aufwendigere, schwierigere Behandlungen dadurch vermieden werden.


In den meisten Fällen beginnt eine kieferorthopädische Behandlung (Hauptbehandlung) in der Regel erst mit circa neun bis zehn Jahren, in der zweiten Phase des Wechselgebisses (während des Zahnwechsels und vor Abschluss des Kieferwachstums).
Ist es für den Behandlungserfolg sinnvoll, behandeln wir Ihr Kind auch in Zusammenarbeit mit einem Logopäden.


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Prinzipiell ist es für eine kieferorthopädische Korrektur der Zahnstellung nie zu spät. Unbeschwert lachen und dabei ein ästhetisches, schönes Gebiss zeigen zu können, ist für jeden von uns wichtig. Wichtige Voraussetzungen für die Durchführbarkeit einer Behandlung sind ein kariesfreies Gebiss und ein entzündungsfreier Zahnhalteapparat.


Zur Erzielung eines optimalen Behandlungsergebnisses sollte geplanter Zahnersatz wie Inlays, Kronen, Brücken oder Implantate allerdings erst im Anschluss an die kieferorthopädische Behandlung angefertigt werden. 

Eine Korrektur der Kieferlage (zum Beispiel zurückliegender Unterkiefer) kann nur mittels einer Operation erfolgen. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit einem Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen erforderlich.